In Internetforen, Facebook-Gruppen und dergleichen liest man oft von einem Begriff namens "Inländervorrang" in der deutschen Schweiz. Inländervorrang bedeutet, dass in einigen Fällen Stellenbewerber, die bereits rechtmäßig in der Schweiz leben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), gegenüber Bewerbern aus dem Ausland, einschließlich EU- und EFTA-Bürgern, die noch nicht in der Schweiz wohnhaft sind, bevorzugt werden.
Die EU und die EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen) bieten EU-/EFTA-Bürgern, die in die Schweiz ziehen und dort leben möchten, einen großen Vorteil. Dies ist den bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sowie den EFTA-Abkommen zu verdanken, die dafür sorgen, dass EU-/EFTA-Bürger in den meisten Fällen in Bezug auf das Arbeits- und Aufenthaltsrecht von denselben Rechten profitieren können wie Schweizer Bürger. Das bedeutet, dass sich Inhaber von EU-/EFTA-Pässen oft nicht um einen der Hauptstreitpunkte bei der Einwanderung - den Inländervorrang - kümmern müssen.
Der Inländervorrang gilt nur für eine kleine Liste von Berufen und Funktionen, in denen es in der Schweiz eine hohe Arbeitslosenquote gibt. In der Schweiz ansässige Personen werden nur in diesen spezifischen Berufen gegenüber EU-/EFTA-Bürgern und nicht ansässigen Nicht-EU-/EFTA-Bürgern gesetzlich bevorzugt. Für alle anderen Stellen gibt es keine solche gesetzlich vorgeschriebene Bevorzugung.
Es sollte eigentlich niemanden überraschen, aber es wird in Internetforen oft falsch dargestellt: EU/EFTA-Bürger (außer Kroaten) haben keinen rechtlichen Nachteil bei der Arbeitssuche in der Schweiz. Eine solche Regel würde auch wenig Sinn machen, da es in der Schweiz in vielen Bereichen einen recht großen Mangel an Fachkräften gibt, auch an Softwareentwicklern.
Für das Jahr 2023 gibt es eine relativ kurze Liste von Berufen, für die der Inländervorrang gilt. Alle diese Berufe haben gemeinsam, dass es in ihnen bereits eine Arbeitslosenquote von über 5 % unter den derzeitigen Einwohnern der Schweiz gibt. Daher die Einschränkungen, um die Arbeitslosigkeit in diesen Bereichen grundsätzlich zu kontrollieren. Einige der Berufsrollen mit den höchsten aktuellen Arbeitslosenquoten sind:
Die obige Liste ist nicht vollständig, sollte dir aber ein Gefühl dafür geben, auf wen der gefürchtete Inländervorrang wirklich zutrifft. Noch mehr Details sowie die vollständige Liste findest du auf arbeit.swiss.
Die einzige andere Gruppe, die mit mehr Einschränkungen konfrontiert ist, sind Nicht-EU/EFTA-Bürger, da es in diesem Fall Quoten gibt, die die Anzahl der Expats in dieser Kategorie begrenzen, die legal in die Schweiz ziehen können, und die es einem potenziellen Arbeitgeber erschweren, eine Arbeitsgenehmigung für dich zu sponsern. Aber selbst in diesem Fall ist es oft nicht so schwierig, wie viele Leute denken. Sowohl potenzielle Expats als auch Arbeitgeber überschätzen oft die Komplexität, eine Arbeitserlaubnis für begehrte Fachkräfte in der Schweiz zu bekommen. Schließlich gibt es in der Schweiz wie in den meisten Ländern der Welt einen Mangel an talentierten Softwareentwicklern und anderen Technikern.
Nicht mehr so sehr. Unabhängig davon, aus welchem EU/EFTA-Land du kommst, stellen Schweizer Arbeitgeber in der Regel nicht unbedingt bevorzugt Schweizer Bürgerinnen gegenüber Neueinwanderern ein. Es gibt zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Bevorzugung von Einheimischen in bestimmten Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit, aber in den meisten anderen Bereichen haben Bürgerinnen aus EU-/EFTA-Staaten die gleichen Rechte wie Schweizer, wenn es darum geht, sich auf Stellen zu bewerben. Und die Schweizer Arbeitgeber sind sich natürlich darüber im Klaren, dass viele spezialisierte Stellen im technischen Bereich weder mit Schweizerinnen noch mit Einheimischen allein besetzt werden können. Deshalb betrifft der Inländervorrang nur selten EU-/EFTA-Bürgerinnen, insbesondere solche mit wertvollen Fähigkeiten, die in der Schweiz sehr gefragt sind.
Als ich oben EU geschrieben habe, meinte ich alle EU-Bürger bis auf eine Gruppe. Ab 2023 gibt es eine Quote für kroatische Staatsangehörige, um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die Schweiz zu bekommen. Ab 2023 sind die Kroaten die einzigen EU-Bürger, für die es eine solche Ausnahme gibt.
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