Steuererklärungen in der Schweiz für Einwanderer

Raphael Haase • March 16, 2023

Während sich viele Einwanderer in die Schweiz anfangs darüber freuen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, da sie zunächst nur die Aufenthaltsbewilligung B haben, wird dies meist viel früher als gedacht zum Thema. Schon wer in die Säule 3a einzahlt oder andere Abzüge geltend machen will und häufig auch wenn jemand noch andere Einkommen als nur aus dem Lohn hat, dann muss er eine Steuererklärung abgeben. Dies nennt man dann nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV). Schliesslich wird ja die Quellensteuer vom Lohn bereits einbehalten, eine Art pauschale Anzahlung auf die Steuer. Nachträglich wird dann aber das normale Verfahren von Steuererklärung und Steuerberechnung durchgeführt und man erhält je nach Ergebnis etwas zurück oder muss etwas nachzahlen.

Keine Steuerberatung

Dieser Artikel ist keine Steuerberatung, sondern dient lediglich zu Orientierungszwecken.

Ich empfehle, dass du einen kompetenten Steuerberater zu diesen Themen befragst.

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Das Welteinkommensprinzip

Manch ein Einwanderer in die Schweiz glaubt, dass Einkommen aus unterschiedlichen Ländern dort versteuert würden, wo sie herkommen. Da ist zwar etwas dran, aber das ist nur die halbe Wahrheit. In praktisch ganz Europa und darüber hinaus gilt: Man muss stets sein gesamtes Einkommen deklarieren, das man aus allen Ländern der Welt erhält. Und das ganze in allen Ländern, in denen man wohnt, falls es mehrere sind. Also zahlt man dann häufig sowohl im Land der Quelle Steuern als auch überall dort wo man wohnt.


Wenn ich also in die Schweiz umgezogen bin und dann dort einen lokalen Lohn beziehe, dann wird dieser in der Schweiz am Wohnort besteuert.


Erhalte ich aber noch Dividenden oder Mieteinnahmen aus meinem Heimatland, beispielsweise Deutschland, dann müssen diese deutschen Einnahmen in der Regel sowohl in Deutschland in der Steuererklärung angegeben werden als auch in der Schweiz und ebenso sind sie prinzipiell in beiden Ländern gleichzeitig zu versteuern.


Zwar helfen Doppelbesteuerungsabkommen, dass man nicht doppelt zahlt, es wird dadurch bürokratisch aber nicht gerade einfacher. Stattdessen muss man trotzdem eine doppelte Steuererklärung abgeben und die Steuerzahlung dann auf zwei Staaten nach teilweise komplexen Regeln aufteilen.


Auch wenn man also nicht doppelt zahlt, gilt: doppelter Aufwand!

Der Aufwand Steuererklärungen abgeben zu müssen ist und sich mit den Regeln zu befassen ist manchmal also schlimmer als die eigentliche Steuer dahinter.

Die Quellensteuer sollte eigentlich Dinge vereinfachen

Viele Länder haben eine Quellensteuer auf den Lohn oder auch andere Einkommensquellen wie Dividenden aus Aktien. Sinn davon ist einerseits gleich mal etwas an der Quelle einzubehalten, was der Empfänger sonst vielleicht gar nicht korrekt in einer Steuererklärung deklarieren würde. Andererseits ist ein Saisonarbeiter, der nur ein paar Monate in der Schweiz arbeitet, nach ein paar Monaten vielleicht nicht mehr zu greifen, um von ihm die Steuererklärung und dann die eigentliche Steuer einzufordern. Und schliesslich sind Unternehmen / Arbeitgeber geübter darin alle möglichen Formulare und Berichte zu erstellen als die meisten Individuen.


Daher hat nicht nur die Schweiz, sondern auch die Nachbarstaaten eine Quellensteuer auf den Lohn und auch auf Dividenden, die Unternehmen an dich ausschütten.

Und das kann dein Leben tatsächlich in den einfachsten Fällen vereinfachen: Wenn du in Deutschland das halbe Jahr einen Lohn beziehst und dann ein paar Monate in der Schweiz arbeitest und danach wieder zurück nach Deutschland kehrst, so musst du in der Schweiz nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben.

Die Realität ist häufig doch nicht so einfach

Heutzutage haben viele Menschen aber nicht mehr nur einen einfachen Lohn, sondern viele andere Einkunftsarten. Man vermietet vielleicht eine bestehende Immobilie in einem anderen Land und hat dann Mieteinnahmen. Oder man empfängt Dividenden aus diversen Ländern der Welt über sein Aktiendepot. Oder man erzielt Trading-Gewinne aus Kryptowährungen. Die Liste ist fast unendlich.

Gerade Techies und Naturwissenschaftler haben selten nur die einfachste aller Einkommensarten, den Lohn.

Und dann kommt noch hinzu, dass es in der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern zahlreiche Möglichkeiten gibt, zusätzliche Abzüge geltend zu machen.

Eine nachträglich ordentliche Veranlagung ist ab 120K CHF zwingend nötig

Wenn das steuerpflichtige Einkommen einer natürlichen Person in der Schweiz 120.000 CHF übersteigt, ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung erforderlich. Das bedeutet, dass immer die normale Steuerberechnung statt der Quellensteuermethode angewendet wird, wenn die Summe des Jahreseinkommens über 120K CHF liegen.


Dazu gehören Einkünfte aus Lohn / Erwerbstätigkeit, Kapitalanlagen, Dividenden, selbstständiger Tätigkeit, Pensionsfonds und anderen Quellen.


Da die Quellensteuer aber trotzdem bei Einwanderern mit der Aufenthaltsbewilligung B erstmal an der Quelle (beim Arbeitgeber) einbehalten wird (egal wie hoch der Lohn), wird dann nachträglich alles neu ausgerechnet und man bekommt etwas zurück oder muss nachzahlen.



Dem Nachzahlen kann man übrigens bei einem Lohn ab 120K pro Jahr (10K pro Monat) nicht entkommen, indem man keine Steuererklärung abgibt, denn sie ist in diesem Fall nicht freiwillig.

Warum man beim Einzahlen in die Säule 3a ebenfalls eine Steuererklärung abgeben sollte mit Aufenthaltsbewilligung B

Die Säule 3a ist ein inzwischen immer beliebter werdendes Altersvorsorge- und Steuersparmodell in der Schweiz. Man zahlt in eine mehr oder weniger private Altersvorsorge ein, das Kapital bleibt bis zur Pensionierung gebunden und dafür wird man vom Staat mit einem Steuerbonus belohnt. Schliesslich liegt man idealerweise der Gesellschaft im Alter weniger auf der Tasche dank eigener Vorsorge.



Um den Steuerrabatt zu bekommen, muss man allerdings nicht nur in die Säule 3a einzahlen, sondern auch eine Steuererklärung abgeben und dort die Einzahlung geltend machen. Nur dann bekommt man den entsprechenden Anteil an den Quellensteuern auf das Einkommen wieder zurück.


Obwohl also die Steuererklärung keine strikte gesetzliche Pflicht ist bei Einzahlungen in die Säule 3a, "muss" man sie praktisch machen. Denn die Auszahlungen aus der Säule 3a werden im Gegenzug später besteuert, auch dann, wenn man bei der Einzahlung versäumt hat, eine Steuererklärung für den Abzug einzureichen. Man würde dann also praktisch doppelt Steuern zahlen und der Sinn der Säule 3a wäre dann nicht mehr gegeben.

Zusätzliche Einkünfte erfordern ebenfalls eine Steuererklärung: Dividenden, Vermietung, selbstständige Tätigkeit

Zwar wird mit der Aufenthaltsbewilligung B die Quellensteuer auf das Einkommen aus der Schweiz eben an der Quelle einbehalten. Hast du aber andere Einkünfte, beispielsweise aus der Vermietung deiner deutschen Immobilie, dann sind diese Einkünfte an deinem Wohnort in der Schweiz steuerpflichtig. Und in der Regel sind zusätzlich auch im Land aus dem sie kommen, im Beispiel Deutschland, steuerpflichtig. Wegen dieser Einkünfte musst du also in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben, auch dann, wenn dein normaler Lohn bereits über das Quellensteuerverfahren besteuert wird und du insgesamt nicht auf 120K im Jahr kommst. Obendrein musst du wahrscheinlich auch im anderen Land eine Steuererklärung abgeben.


Hier ist meist ein Steuerberater nötig, der sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten auskennt und die Doppelbesteuerungsabkommen gut kennt.

Analoges zu oben gilt auch, wenn man Dividenden aus seinen Aktien erhält oder nebenbei noch eine selbstständige Tätigkeit hat.



Ausnahmen gibt es in den meisten Kantonen nur wegen Geringfügigkeit. Erhält man neben seinem Lohn der schon quellenbesteuert ist, beispielsweise nur noch Dividenden aus dem Ausland in Höhe von weniger als 2'500 CHF pro Jahr, dann müssen diese in einigen Kantonen nicht deklariert werden. Die Schwelle ist aber in jedem Kanton anders und man sollte da nicht schummeln.

Hohe Abzüge generell erfordern eine Steuererklärung

Die Quellensteuertarife beinhalten bereits pauschale Abzüge für Fahrtkosten, Weiterbildung und vieles andere. Es gibt eine lange List an möglichen höheren Abzügen, die manchmal höher ausfallen als die bereits inkludierten Pauschalen. Auch um diese geltend zu machen und somit eine Steuerrückerstattung zu erhalten, muss man eine Steuererklärung abgeben.

Muss ich wirklich eine Steuererklärung abgeben?

In den oben beschriebenen Fällen ist es generell empfehlenswert, eine Steuererklärung einzureichen, um die Vorteile der Säule 3a vollumfänglich nutzen zu können und um sicherzustellen, dass du nicht doppelt Steuern zahlst. Die Nichtabgabe einer Steuererklärung für den Abzug bei Einzahlungen in die Säule 3a könnte zu einer Doppelbesteuerung führen und würde den Zweck der Säule 3a als Vorsorge- und Steuersparmodell zunichte machen. Darüber hinaus musst Du in der Schweiz auch eine Steuererklärung abgeben, wenn Du zusätzliches Einkommen aus Dividenden, Mieteinnahmen oder selbständiger Erwerbstätigkeit hast. Dies gilt selbst dann, wenn Dein normaler Lohn bereits über das Quellensteuerverfahren besteuert wird und Dein Gesamteinkommen 120'000 CHF pro Jahr nicht erreicht.

Warum man das Thema Steuererklärung ernst nehmen muss

Durch das internationale Steuerdatenaustauschabkommen CRS werden die Daten häufig dem Schweizer Steueramt automatisiert gemeldet, das sich dann auch Jahre später noch melden kann und die fehlenden Steuern zuzüglich Busse einfordern kann. Da die europäische und internationale Zusammenarbeit bei solchen Themen tendenziell jedes Jahr zunimmt, ist man da auch nicht wirklich davor geschützt wenn man sich in einem anderen Land später "versteckt". Irgendwann muss man die Rechnung in der Regel doch zahlen.


Insgesamt ist eine nachträglich ordentlich Veranlagung viel häufiger nötig oder sinnvoll als viele Einwanderer in der Schweiz denken - gerade Software-Entwickler und andere Techies.

Softwareentwickler und andere Techniker in der Schweiz, die sich der Bedeutung einer ordnungsgemäßen Veranlagung nicht bewusst sind, sollten sich die zahlreichen Steuervorteile vor Augen führen, die ihnen entgehen könnten. Durch die Abgabe einer Steuererklärung können sie möglicherweise Tausende von Schweizer Franken an Steuern sparen, was ihr Einkommen und ihre Altersvorsorge erheblich verbessern könnte. Darüber hinaus bieten viele Kantone zusätzliche Abzüge für Ausgaben wie Reisen, Weiterbildung und vieles mehr an, die bei Abgabe einer Steuererklärung geltend gemacht werden können. Durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit im Rahmen des CRS-Abkommens (Common Reporting Standard) ist es für Zuwanderer noch wichtiger, ihre steuerlichen Verhältnisse auf dem neuesten Stand zu halten, da ein Versäumnis zu hohen Bussgeldern seitens des Staates führen kann.

This article is not financial, tax or legal advice by any means.

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